Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht

WIR WISSEN, WAS ZU TUN IST

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Essen


Profitieren Sie von unserer Erfahrung, wenn es für Sie um Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung geht oder um Aufhebungsvertrag und Sperrzeit. Wir prüfen, ob Ihre Klauseln im Arbeitsvertrag zu Vergütung, Überstunden, Sonderzahlung oder Bonus wirksam sind oder verfassen für Sie einen rechtssicheren Arbeitsvertrag. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, kontrollieren wir z.B. eine Vereinbarung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, die Urlaubsabgeltung oder ein Wettbewerbsverbot. Wenn Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen müssen, dann schützen wir Sie vor Fallstricken. – Wir wissen, was zu tun ist.

Was können wir im Arbeitsrecht für Sie tun?


Beratung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
Beraten

Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch erfahrene Fachanwälte. Wir schützen Sie vor teuren Fehlentscheidungen.

Vertragsgestaltung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
gestalten

Keine Unterschrift ohne Anwalt: Wir prüfen, gestalten und optimieren für Sie Arbeitsverträge oder Aufhebungsverträge.

Verhandlung mit Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
Verhandeln

Professionelle Verhandlung und interessenorientierter Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvergleichen.

Rechtsanwalt für Arbeitsgerichtsprozess
Schützen

Kompetente Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und anderen Arbeitsgerichtsverfahren vor allen Arbeitsgerichten.

Aktuelles Arbeitsrecht


  • Insolvenzverwalter muss nicht genommenen Urlaub auszahlen

    Insolvenzverwalter muss nicht genommenen Urlaub auszahlen

    Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub muss ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter jetzt vollständig auszahlen. Bislang wurde nur der Urlaub abgegolten, der auf die Zeit für die Tätigkeit des Mitarbeiters für den Insolvenzverwalter entfiel. Das Bundesarbeitsgericht änderte seine Rechtsprechung. Wenn ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät, kann das Gericht schon vor der Insolvenzeröffnung einen Insolvenzverwalter bestellen. Manchmal […]

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  • Arbeitszeugnis - Kein Dank und Bedauern

    Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss nicht Dank und Bedauern aussprechen

    Arbeitszeugnisse müssen keine Schlussformel enthalten, die Dank und Bedauern ausdrücken. Das Bundesarbeitsgericht hat eine anderslautende Entscheidung des LAG Düsseldorf kassiert. Nach meiner Erfahrung sehen Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis aber nur dann als ordentlich und vollständig an, wenn im Schlusssatz Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft ausgesprochen werden.

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  • Aushangpflcihtige Arbeitsgesetze

    Aushangpflichtige Arbeitsgesetze – Beim Gericht unter Verschluss …

    Arbeitgeber müssen zahlreiche Gesetze aushängen, damit ihre Mitarbeiter sich informieren können. Diese Pflicht gilt, sobald nur ein Mitarbeiter beschäftigt wird. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld. Bei einem Gericht im Ruhrgebiet nimmt man es mit dieser Pflicht offensichtlich nicht so genau. Die „Aushangpflichtigen Arbeitsgesetze“ werden in einem verschlossenen Schaukasten aufbewahrt …

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Unsere Leistungen für Sie


Kündigung und Abfindung

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Fristlose und fristgerechte Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Sonderkündigungsschutz
  • Entfristung
  • Sperrzeit
  • Zeugnis

Arbeitsverträge

  • Arbeitsverträge für Angestellte
  • Arbeitsverträge für Führungskräfte
  • Dienstverträge für Geschäftsführer
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Betriebsübergang
  • Fortbildungsvereinbarungen
  • Vertragsfallen und AGB-Recht
  • Teilzeitarbeitsverträge
  • Verträge für freie Mitarbeiter

Gehalt

  • Gehaltsrückstände
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Urlaubsabgeltung
  • Zielvereinbarungen
  • Gratifikationen
  • Provision
  • Karenzententschädigung
  • Fortbildungskosten
  • Überstunden
  • Ausschlussfristen

Rechte und Pflichten

  • Abmahnung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Urlaub
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Konkurrenztätigkeit
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Direktionsrecht
  • Wettbewerbsverbot
  • Freistellung
  • Nebentätigkeit

IT und Arbeitsrecht

  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Auskunft nach DSGVO
  • Home-Office
  • IT-Nutzung am Arbeitsplatz
  • Videoüberwachung
  • Beweisverwertungsverbote
  • Betriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung
  • Social Media
Kontakt zu Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Was können wir für Sie tun?

Während unserer Bürozeiten nimmt eine unserer Mitarbeiterinnen Ihren Anruf entgegen und verbindet Sie mit einem Anwalt, um Ihren Fall einzuschätzen. Wenn wir im Gespräch oder bei Gericht sind, rufen wir umgehend zurück. Mit dem Kontaktformular können Sie uns sogar außerhalb unserer Bürozeiten Ihren Fall schildern.


KONTAKT

Rüttenscheider Str. 194-196
45131 Essen
Fon: 0201 24058-0
Fax: 0201 24058-20
E-Mail: kanzlei@traphan.de


BÜROZEITEN

Montags – Donnerstags:
8:30 Uhr – 13:00 Uhr
Freitags:
9:00 Uhr – 15:00 Uhr


RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE

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