„Und sie entscheidet doch!“

Das Krankenhaus in unserer Nachbarschaft fällt immer mal wieder durch arbeitsrechtliche Abenteuer auf. 2006 erklärte es sich zu einer kirchlichen Einrichtung und löste den Betriebsrat auf. 2012 schaffte es die Küche ab, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Jetzt zankten sich Geschäftführung und Betriebsrat bei der Betriebsratswahl.

Angeblich hatte der Arbeitgeber in Hintergrund mitgewirkt, um eine ihm wohlgesonnene Mitarbeiterliste bei der Wahl aufstellen zu lassen. So landete der Streit vor Gericht. Im Lokalteil der Zeitung wurde berichtet:

„Eindeutig wurde der Vorwurf vor Gericht nicht geklärt. Die Richterin ließ die Liste dennoch zu.“

Der betriebsverfassungsrechtliche Hintergrund bleibt jetzt mal außen vor. Interessant ist der nicht aufgeklärte Vorwurf. Das ist nämlich ein grundsätzliches Problem, bei dem es immer wieder Missverständnisse gibt: Was passiert vor Gericht eigentlich, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Gelöst wird dieser Zwiespalt über die Beweislast. Wer für sich ein Recht fordert, muss es beweisen können. Wenn eine streitige Tatsache entweder klar bewiesen oder klar nicht bewiesen wird, ist die Situation einfach. Geht es unentschieden aus, dann bleibt es aber nicht ungeklärt: Das Unentschieden schadet der Partei, die die Beweislast trägt. Es ist dann nicht offen, sondern nicht bewiesen. Die Richterin entscheidet dann nicht „dennoch“, sondern „gerade weil.“

„Und sie bewegt sich doch!“ – Das hat sich angeblich Galileo Galilei in den Bart geraunt, nachdem er öffentlich dem kopernikanischen Weltbild abgeschworen hatte.

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