Arbeitsvertrag

Prüfen lassen oder rechtssicher verfassen

Ein Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Aber nur, wenn er wirksam ist. – Wir wissen, was zu tun ist.


Arbeitsvertrag: Die Kurzinfo


Arbeitsverträge müssen inhaltlich korrekt sein. Sie dürfen einerseits nicht gegen Gesetze verstoßen, z.B. bei den Kündigungsfristen oder beim Urlaub. Sie müssen andererseits aber auch die Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigen, z.B. bei Vertragsklauseln zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld und anderen Sonderzahlungen. Nicht alles, was schriftlich vereinbart wird, ist deshalb schon rechtswirksam. Falsche Formulierungen gehen im Regelfall zu Lasten des Arbeitgebers.

Arbeitsvertrag: Für Arbeitnehmer


Sie werden einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und sind sich unsicher, ob alle Formulierungen rechtmäßig sind? Wir prüfen mit Ihnen Ihren Arbeitsvertrag Klausel für Klausel und erklären Ihnen die juristische Bedeutung des Inhalts. Wirksam oder unwirksam? Die Tücken liegen häufig im Detail. Sie werden sich schließlich sicher sein, welches Ihre Rechte und Pflichten sind. Unklare und damit streitträchtige Regeln werden Sie selbstbewusst nachverhandeln können.

Arbeitsvertrag: Für Arbeitgeber


Pflegen Sie Ihre Arbeitsverträge oder sind sie seit Jahren unverändert? Ist Ihre Ausschlussfrist richtig und vollständig formuliert? Haben Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten beim Urlaub ausgeschöpft? Oder mussten Sie Weihnachtsgeld zahlen, obwohl die Leistung eigentlich freiwillig sein sollte? Wir beraten Sie, welche Klauseln Sie unbedingt benötigen und welche zusätzlich sinnvoll sind. Sie erhalten von uns dann einen rechtssicheren Arbeitsvertrag, der die geltenden Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung des Jahres 2022 berücksichtigt.

Arbeitsvertrag – Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen oder verfassen Ihren Arbeitsvertrag.

Der Arbeitsvertrag verbindet Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und können „des einen Freud, des anderen Leid“ sein. Denn fehlerhaft oder unklar formulierte Arbeitsverträge steigern das Risiko eines teuren Arbeitsgerichtsprozesses – meist zu Lasten des Arbeitgebers.

Arbeitsvertragsklauseln – nicht alles ist möglich

Besonders bei diesen Arbeitsvertragsklauseln drohen Fehler oder bestehen Optimierungsmöglichkeiten:

  • Abgeltung von Überstunden
  • Ausschluss- und Verfallfristen
  • Befristung
  • Verweis auf Tarifverträge
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte – gerade bei Sonderzahlungen
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Pflichten bei krankheitsbedingter Abwesenheit
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • Rückzahlungsvereinbarungen bei Weiterbildung
  • Schriftformklauseln
  • Urlaub – Sonderregelungen bei vertraglichem Zusatzurlaub
  • Variable Vergütung, Zielvereinbarung, Bonus und Provision
  • Vertragsstrafen

Zum 01.08.2022 wurde das Nachweisgesetz geändert. Ab diesem Datum müssen Arbeitsverträge weitreichende Informationen für Arbeitnehmer enthalten.

Checkliste – Mindestangaben nach § 2 Nachweisgesetz seit dem 01.08.2022

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Beendigungszeitpunkt
  • Dauer einer vereinbarten Probezeit
  • Arbeitsort, oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
  • Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • Vereinbarte Arbeitszeit einschließlich etwaiger Schichtsysteme, der Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden gegebenenfalls Informationen zur Abrufarbeit
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Ein etwaiger Anspruch auf Pflichtfortbildungen
  • Informationen zum Versorgungsträger für die betriebliche Altersversorgung, sofern diese angeboten wird
  • Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Erhebung der Kündigungsschutzklage
  • Hinweis auf die für Kündigungen vorgeschriebene Schriftform
  • Einen allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und sonstige Regelungen

Kein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag = Ordnungswidrigkeit

Das ist neu: Händigt der Arbeitgeber zukünftig den Arbeitsvertrag

  • nicht,
  • unrichtig,
  • unvollständig,
  • nicht in der vorgeschriebenen Weise oder
  • nicht rechtzeitig aus,

kann dies von den zuständigen Behörden mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 € geahndet werden.

Kontakt zu Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Was können wir für Sie tun?

Während unserer Bürozeiten nimmt eine unserer Mitarbeiterinnen Ihren Anruf entgegen und verbindet Sie mit einem Anwalt, um Ihren Fall einzuschätzen. Wenn wir im Gespräch oder bei Gericht sind, rufen wir umgehend zurück. Mit dem Kontaktformular können Sie uns sogar außerhalb unserer Bürozeiten Ihren Fall schildern.


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