Am Aschermittwoch ist alles vorbei…

Weiberfastnacht und Rosenmontag sind keine gesetzlichen Feiertage und damit nur im Falle einer Vereinbarung arbeitsfreie Tage.Die Frage, ob an den wichtigsten Tagen des Karnevals gearbeitet werden muss hat sich zwar am Aschermittwoch erledigt, doch stellt sich dieses Problem mit schöner Regelmäßigkeit jedes Jahr.

Entgegen allgemeiner kölscher Betrachtungsweise sind diese beiden Tage keine gesetzlichen Feiertage im Sinne der Feiertagsgesetze der Länder, sondern schlichtweg Arbeitstage. Man macht sich also zum Narren, wenn man einfach nicht zur Arbeit erscheint, riskiert unter Umständen sogar seinen Arbeitsplatz.

Anders ist die Situation dann zu bewerten, wenn eine individualvertragliche Vereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vorliegt, die die Befreiung von der Erbringung der Abeitsleistung an diesen Tagen regelt. Eine weitere Möglichkeit ist die betriebliche Übung, d.h. eine tatsächliche Gewährung der Arbeitsbefreiung über einen Zeitraum von drei Jahren ohne jede Einschränkung.
Achtung: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dürfen sich nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln(!) vom 7.10.2009 nicht auf die betriebliche Übung verlassen. In seiner Begründung führte das Arbeitsgericht aus, dass ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zweifel nur Leistungen gewähren wolle, zu denen er gesetzlich verpflichtet sei. Hierzu gehört aber eben nicht die Freistellung an einem normalen Arbeitstag.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Logo

KONTAKT

Rüttenscheider Str. 194-196
45131 Essen
Fon: 0201 24058-0
Fax: 0201 24058-20
E-Mail: kanzlei@traphan.de


BÜROZEITEN

Montags – Donnerstags:
8:30 Uhr – 13:00 Uhr
Freitags:
9:00 Uhr – 15:00 Uhr


RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE

Fachanwälte für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht | Testamentsvollstreckerin | Mediatorin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Mediator