Arbeitgeber müssen zahlreiche Gesetze aushängen, damit ihre Mitarbeiter sich informieren können. Diese Pflicht gilt, sobald nur ein Mitarbeiter beschäftigt wird. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld. Bei einem Gericht im Ruhrgebiet nimmt man es mit dieser Pflicht offensichtlich nicht so genau. Die „Aushangpflichtigen Arbeitsgesetze“ werden in einem verschlossenen Schaukasten aufbewahrt …
Welche Arbeitsgesetze müssen Arbeitgeber aushängen?
Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz der Mitarbeiter allgemein oder bestimmter Arbeitnehmergruppen gelten. Leider gibt es keine zusammenfassende gesetzliche Regelung, welche Gesetze das genau sind. In manchen Gesetzen ist dies ausdrücklich geregelt, in manchen aber nicht. Dann ergibt sich die Aushangpflicht aus dem Zusammenhang. Im Buchhandel gibt es deshalb praktische Zusammenfassungen, die die notwendigen Gesetze enthalten. Ändert sich ein Gesetz, muss allerdings ein neues Buch gekauft werden.
Wo müssen Arbeitgeber die Arbeitsgesetze aushängen?
Die Gesetze müssen so aufgehängt oder bereit gelegt werden, dass Arbeitnehmer diese ohne Schwierigkeiten sehen und lesen können. Der Zugang darf nicht beobachtet oder kontrolliert werden. Darauf ist besonders zu achten, wenn die Zusammenstellung in digitalisierter Form z.B. im Intranet bereitgestellt wird. Bei einem größeren Unternehmen ist es sogar erforderlich, in jeder Etage ein Exemplar bereitzuhalten.
Welche Gesetze müssen Arbeitgeber aushängen?
Die Aushangpflicht wurde eingeführt, um die Mitarbeiter über ihre Rechten und Pflichten zu informieren. Bestimmte Gesetze sind für alle Arbeitnehmer relevant. Manche anderen Gesetze müssen nur ausgehängt werden, wenn die Mitarbeiter vom Schutzbereich des Gesetzes betroffen werden, wie z.B. das Arzneimittelgesetz oder die Biostoffverordnung. Das Mutterschutzgesetz ist nur aushangpflichtig, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Unternehmen beschäftigt sind. Das Ladenschlussgesetz gilt nur für Verkaufsstellen, nicht für Büros.
Beispiele für aushangpflichtige Gesetze und Regelungen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch – §§ 611-630 BGB (Dienstvertrag)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Im Betrieb geltende Betriebsvereinbarungen
- Im Betrieb geltenden Tarifverträge
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