Versorgungslücke wegen Anhebung der Regelaltersgrenze?

Die Änderung der Gesetzeslage erfordert häufig eine Anpassung der Verträge.

Urteil des BAG vom 15.05.2012 – 3 AZR 11/10

Das Bundesarbeitsgericht hat über eine Selbstverständlichkeit entschieden, die vielleicht doch keine Selbstverständlichkeit ist. Durch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr kommt es für viele Arbeitnehmer zu einer Versorgungslücke im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, da die Verträge stets von der bisherigen Altergrenze von 65 Jahren ausgehen. Die meisten dieser Formulierungen sind jedoch unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 35, 235 Abs.2 Satz 2 SGB VI zu verstehen und passen sich daher von selbst an.

Folgen des Urteils

Diese Sichtweise dürfte auch für Arbeitsverträge gelten, die ein automatisches Ende mit Vollendung des 65. Lebensjahr vorsehen. In entsprechender Auslegung enden die Verträge nicht mit diesem Monat, sondern mit Eintritt in die ungekürzte Regelaltersrente mit 65 + X.

Rentenrechtlicher Exkurs

Arbeitnehmer der Jahrgänge 1964 und jünger müssen künftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. In den kommenden zwölf Jahren wird der Renteneintritt um jeweils einen Monat, danach um jeweils zwei Monate angehoben. Damit entsteht schon eine erhebliche Diskrepanz zu unseren französichen Nachbarn, die aktuell das Renteneintrittsalter wieder auf 60 senken wollen.

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Eine Antwort

  1. Magdalena R

    Danke für den guten Artikel. Aus dieser Sichtweise habe ich das Thema noch gar nicht beachtet. Aber eigentlich klar, dass sich dann bei Verträgen etwas ändert!

    Wenn sich die Laufzeit der Verträge, z.B. bei der bAV verlängert, erhöht sich dann auch die Garantierente? Wenn Abschluss des Vertrags bei 65 Jahren liegt und man nun eben 2 Jahre länger zahlt, weil man erst mit 67 Jahren in Rente geht? Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Ich habe auch noch eine schöne Übersicht gefunden, wer wann in Rente gehen kann.
    Hier mal der Link dazu: http://www.rente.com/gesetzliches-renteneintrittsalter

    Liebe Grüße Magdalena aus Berlin

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