Arbeitnehmer müssen strittige Weisungen des Arbeitgebers nicht mehr befolgen. Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und schließt sich der Ansicht des 10. Senats an. Dieser wollte ein Urteil des LAG Hamm bestätigen und die herrschende Meinung kippen. Darüber habe ich bereits berichtet, eine Divergenzvorlage an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts ist jetzt nicht mehr notwendig.
Welche Folgen hat diese Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Bislang musste der Mitarbeiter zähneknirschend die Weisung des Chefs befolgen, auch wenn er sie für rechtswidrig hielt. Jetzt darf er sich weigern. Einen wirklichen Vorteil kann ich allerdings nicht erkennen. Der Arbeitnehmer kann nun offensichtlich unbillige Weisungen ignorieren, also solche, die ganz klar § 106 GewO missachten, weil sie die gegenseitigen Interessen nicht berücksichtigen und abwägen. Wann aber ist eine Weisung klar unbillig? Was kann passieren, wenn sie nicht eindeutig unbillig ist und der Mitarbeiter die Arbeit nicht ausführt?
- Der Mitarbeiter kann seinen Anspruch auf Arbeitslohn verlieren
- Dem Mitarbeiter kann gekündigt werden (vielleicht nicht beim ersten Mal, aber es kommt auf den Einzelfall an)
Fakt ist: Es muss abgewartet werden, wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Gerichte mit der neuen Rechtslage umgehen.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 330/16
- Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 17.03.2016 – 17 Sa 1660/15
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