Arbeitnehmer müssen strittige Weisungen des Arbeitgebers nicht mehr befolgen. Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und schließt sich der Ansicht des 10. Senats an. Dieser wollte ein Urteil des LAG Hamm bestätigen und die herrschende Meinung kippen. Darüber habe ich bereits berichtet, eine Divergenzvorlage an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts ist jetzt nicht mehr notwendig. Weiterlesen
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